Im Rahmen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie sind die Häuser der Kreisverwaltung Stendal an den Standorten Hospitalstr. 1-2, Arnimer Str. 1-4, Wendstraße 30 und Tauentzienstr. 5 verschlossen. Ein Besuch im Amt ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail möglich. Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie hier in der Rubrik "Ämter und Fachbereiche".
Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung zurückzahlen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Förderung zur beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) erhalten haben, müssen Sie einen Teil zurückzahlen.
Das betrifft den Anteil, den Sie als Darlehen erhalten haben. Das Darlehen wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgegeben.
Zurzeit erfolgt die Rückzahlung im Anschluss innerhalb von zehn Jahren. Die monatliche Rate beträgt grundsätzlich mindestens 128 Euro.
Die Rückzahlung ist abhängig von Ihrem Einkommen. Wenn Ihr Einkommen gering ist, können Sie von der Rückzahlung befreit werden. Oder Ihre monatliche Rate wird verringert. Das ist bis zu 5 Jahre möglich. Diese sogenannte Freistellung müssen Sie beantragen.
Das Darlehen kann Ihnen auch ganz oder teilweise erlassen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Voraussetzungen
- Sie haben eine Förderung nach dem AFBG erhalten
- Sie haben die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen
- Ihr Einkommen liegt unter einer gesetzlich festgelegten Grenze
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Freistellung
- Nachweise zu Ihrem Einkommen
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag auf Freistellung so früh wie möglich stellen, da sonst Zinsen anfallen können.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Das Darlehen ist während Ihrer Fortbildung und bis zu 6 Jahre danach zins- und tilgungsfrei.
Zudem haben Sie verschiedene Möglichkeiten der Rückzahlung.
Informieren Sie sich hierzu bei der KfW.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt