Jugendgerichtshilfe
Jugendhilfe im Strafverfahren
Wer zwischen 14 und 20 Jahre alt und straffällig geworden ist, der wird automatisch ein Fall für die Jugendgerichtshilfe (JGH). Die Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe begleiten straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene - und zwar vor, während und nach dem Gerichtsverfahren.
Die Jugendgerichtshilfe ist unabhängig vom Jugendgericht und setzt auf eine freiwillige Zusammenarbeit mit dem jungen Menschen. Ihre Aufgabe ist es unter anderem einen Bericht für den Jugendrichter zu erstellen, der ein umfassendes Bild von dem jungen Menschen gibt (seine Persönlichkeit, seinen Lebenslauf, seine familiären Probleme, sein Umfeld, seine Stärken). Sitzt der Jugendliche/junge Erwachsene dann auf der Anklagebank, ist auch die Jugendgerichtshilfe mit im Gerichtssaal. Die Jugendgerichtshilfe macht dem Richter Vorschläge für geeignete Maßnahmen (z.B. Täter-Opfer-Ausgleich, Soziale Trainingskurse, Anti-Aggressionstraining, gemeinnützige Arbeit).
Die Jugendgerichtshilfe nimmt also eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, dem Jugendgericht, der Staatsanwaltschaft, seinen Eltern und anderen Beteiligten ein.
Ihre Arbeit hat zum Ziel, dass nicht Bestrafung im Mittelpunkt der Verhandlung steht, sondern angemessene und fördernde Hilfen oder Maßnahmen und möglichst Wiedergutmachung. Die jungen Menschen sollen ihr Fehlverhalten verstehen und nicht wiederholen.
Sollte es doch zu einer Inhaftierung kommen, hält die JGH den Kontakt und gibt Hilfestellung für "das Leben danach".