Wissenswertes für annehmende Eltern

Häufig entsteht der Wunsch ein Kind zu adoptieren, aus der eigenen Kinderlosigkeit heraus. Sie sollten die eigene Kinderlosigkeit akzeptiert und die Trauer darüber bewältigt haben. Ein „fremdes“ Kind hat das Recht, um seiner selbst willen angenommen zu werden.

Deshalb ist es zum einen wichtig, dass Sie sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen, um entscheiden zu können, ob dieser Weg für Sie der richtige ist.

Zum anderen ist die Adoption eines Kindes keine Privatsache. Sie unterliegt der staatlichen Aufsicht und Fürsorge, die durch die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter ausgeübt wird. Das bedeutet, wir suchen nicht für Sie ein Kind, sondern es ist unser gesetzlicher Auftrag, für ein adoptionsbedürftiges Kind die am besten geeigneten Eltern zu finden.

Deshalb ist für Adoptionsbewerber  eine generelle Eignungsprüfung zwingend erforderlich und gesetzlich vorgesehen. Die Eignungsprüfung  kann mehrere Monate bis zu einem Jahr dauern. Sie soll Ihnen auch  helfen, eine  gute Entscheidung zu treffen und uns, Sie gut kennen zu lernen.

Die Eignungsprüfung beinhaltet einen Adoptionsbewerberkurs, Paar- und Einzelgespräche im Landratsamt und bei Ihnen zu Hause.

Welche Voraussetzungen sollten Adoptionsbewerber mitbringen ?

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, sollten Sie

o   in einer stabilen Partnerschaft/Ehe leben

o   verlässliche Verwandte und/oder Freunde haben

o   die Herkunftsfamilie des Kindes und seine Geschichte achten

o   eigene Bedürfnisse zurückstellen können

o   ökonomisch abgesichert sein und über ausreichenden Wohnraum verfügen

o   persönliche Reife mitbringen und ohne kindeswohlgefährdende Vorstrafen sein

o   geistig und körperlich gesund sein

o   bereit sein, dass einer von Ihnen seine Berufstätigkeit vorübergehend unterbricht oder bei Bedarf einschränkt

Welche Unterlagen werden benötigt?

o   Antrag auf Eignungsprüfung

o   ausgefüllte Fragebögen der Adoptionsvermittlungsstelle

o   ausführliche Lebensberichte

o   Fotos

o   Geburtsurkunden; auch von vorhandenen Kindern

o   Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, gegebenenfalls Scheidungsnachweise

o   Meldebescheinigungen mit Staatsangehörigkeitsnachweis

o   erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG (Bundeszentralregistergesetz)

o   Gesundheitsattest vom Amtsarzt

o   Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate

Hinweis am Fremdbewerber:

Es werden zurzeit keine Bewerbungen aus anderen Landkreises oder Städten berücksichtigt. Bitte sehen Sie von Anfragen ab.