Wissenswertes für Adoptierte
Ab dem 16. Lebensjahr kann jeder Adoptierte in seine Adoptionsakte Einsicht nehmen.
Vor der Vollendung des 16. Lebensjahres ist dies mit dem schriftlichen Einverständnis der Sorgeberechtigten möglich.
Die Adoptionsvermittlungsstelle unterstützt Sie auch bei der Suche nach leiblichen Angehörigen.