Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2017 bis 2021 im Landkreis Stendal - Update: 1. Fortschreibung

Auf seiner Sitzung am 18.09.2018 hat der Jugendhilfeausschuss die erste Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Stendal für die Jahre 2017 bis 2021 beschlossen (vorangegangener Beschluss: 28.03.2017).

Die Fortschreibung beinhaltet im notwendige Anpassungen im Bestand der Einrichtungen.

Die Bedarfsplanung ist gesetzlich im § 80 Sozialgesetzbuch VIII vorgeschriebenen und durch den Landkreis als zuständigem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu erstellen. Die Bedarfsplanung dient dazu, ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen vorzuhalten und trägt somit dazu bei, jedem Kind seinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu sichern.

Für die freien und kommunalen Träger der Kindertageeinrichtungen  stellt er  die Leitlinie für die quantitative, zum Teil auch für die qualitative, künftige Entwicklung der Tageseinrichtungen dar.

Das vollständige Dokument steht hier zum Nachlesen oder zum Download bereit.