Neue Förderrichtlinie zur Jugendarbeit beschlossen
Der Jugendhilfeausschuss hat die neue "Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für die Jugend-und Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder-und Jugendschutz" beschlossen. Die Förderrichtlinie tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Damit verbunden sind auch die "Qualitätsstandards für die Jugend-und Jugendsozialarbeit im Landkreis Stendal" geändert worden.
Mehr Informationen dazu gibt es hier.
06.05.2024