Ist bekannt, ob der ehemalige Besitzer und Betreiber woanders in diesem Gewerbe weiterhin aktiv ist?
Eine Tätigkeit des ehemaligen Besitzers und Betreibers im Schlachtgewerbe ist amtlich nicht bekannt.
Im Rahmen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie sind die Häuser der Kreisverwaltung Stendal an den Standorten Hospitalstr. 1-2, Arnimer Str. 1-4 und Tauentzienstr. 5 verschlossen. Ein Besuch im Amt ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail möglich. Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie hier in der Rubrik "Ämter und Fachbereiche".
Eine Tätigkeit des ehemaligen Besitzers und Betreibers im Schlachtgewerbe ist amtlich nicht bekannt.
Gegen 5 Personen wurde Strafanzeige gestellt. Ein Verfahren läuft noch. Gegen 4 Personen wurden bisher (Stand Mitte 2020) Geldstrafen verhängt.
Nach Kenntnis des Landkreises gibt es in Hohengöhren mit Stand Mitte 2020 keinen Schlachtbetrieb.
Mangelhafte Sauberkeit im Betrieb und von Transportfahrzeugen lag vor. Unzureichende, teilweise fehlende, Kennzeichnungen von Lebensmitteln wurden festgestellt.
Bei Kontrollen 2017 wurden Mängel festgestellt und geahndet.
Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren sechs Mitarbeiter beschäftigt.
Es befanden sich bei der Schließung des Betriebes keine lebenden Tiere dort.
Im August 2017 fand eine tierschutzrechtliche Kontrolle statt. Lebensmittelrechtliche Kontrollen fanden 2017 viermal statt und 2018 dreimal.