Corona SDL#19 Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen

Allgemeinverfügung des Landkreises Stendal

Zur Verhütung und Bekämpfung der Infektionskrankheiten erlässt der Landkreis Stendal eine Allgemeinverfügung. 

Vor dem Hintergrund der drastisch steigenden Infektionszahlen in den vergangenen Tagen und der weiterhin dynamischen Entwicklung der SARS-CoV-2 Infektionszahlen ist es erforderlich, weitere kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung –insbesondere Verzögerung- der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen und die Infektionsketten zu unterbrechen.

Alle Gemeinschaftseinrichtungen des Landkreises Stendal (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Kinderhorte, öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sowie Ferienlager) werden zunächst bis zum 13. April 2020 geschlossen.

Personen in bestimmten Berufsgruppen sind von der Schließung ausgenommen und können ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen.

Personen Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen, pflegerischen und pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens  dient können sich eine Betreuung genehmigen lassen.

Zu den Berufsgruppen mit Betreuungsanspruch gehören beispielsweise (nicht abschließende Aufzählung, siehe unten beigefügte Ergänzung der Allgemeinverfügung):

  • Einrichtungen der Gesundheits-, Arzneimittelversorgung
  • Pflegeberufe
  • Behindertenhilfe
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Justiz- und Maßregelvollzuges
  • Landesverteidigung
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes
  • Einrichtungen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Freiwillige Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
  • Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Medien, Presse und Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
  • Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln
  • Zentrale Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung

Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber muss als Nachweis vorgelegt werden. Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden.