Zugang zum Landratsamt ohne Einschränkung - aber mit Maske
Das Betreten der Häuser der Kreisverwaltung zu den Sprechzeiten ist jetzt wieder ohne Terminvereinbarung möglich. Ausgenommen sind jedoch die Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle - dort ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. In den Gebäuden besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung!

Neue Corona-Regelungen ab 4. März 2022 in Kraft
16. Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beschlossen
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14. Eindämmungsverordnung des Landes wurde verlängert
Bisherige Regelungen gelten bis 26. August weiter
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