Aufruf zum Wettbewerb Aktive Eingliederung im Landkreis Stendal 2020-2022

Bewerbungsfrist: 02.08.2019

Der Landkreis Stendal ruft alle im Tätigkeitsfeld des SGB II agierenden Träger dazu auf, Projektvor­schläge zur beruflichen Integration von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen einzureichen.

Trotz der positiven Beschäftigungsentwicklung der letzten Jahre ist auch im Landkreis Stendal eine Ver­steti­gung der Arbeitslosigkeit im Regelbereich des SGB II festzustellen. Zwar sinkt die Zahl der erwerbsfähigen Leistungs­berechtigen seit Jahren, aber gleichzeitig steigt der Anteil von Personen, die mit den Förde­rangeboten des Jobcenters nicht mehr erreicht werden können. Diese Personen mit ausgeprägten beschäftigungsrelevanten Defiziten sollen durch eine längerfristige indi­vi­duelle Betreuung im Programm Aktive Eingliederung gefördert werden.

Anliegen des Wettbewerbs

Aktive Eingliederung fördert Projekte, die der Verbesserung der Integrationschancen von arbeitsmarktfer­nen Arbeitslosen mit ausgeprägten beschäftigungsrelevanten Defiziten und Integrationsschwie­rigkeiten und daraus resultierendem besonderen Unterstützungsbedarf dienen. Ziel ist es, durch längerfristige individuelle lösungsorientierte Integrationsbegleitung der Betroffenen bes­sere Integrationsfortschritte zu erzielen und schließlich ihre berufliche Integration in den ersten Arbeits­markt oder in Ausbildung zu erreichen und zu festigen.

Die Grundlage für die Durchführung des Wettbewerbs und Umsetzung entsprechender Vorhaben ist (dies auch bzgl. mgl. Inhalte und wesentlicher konzeptioneller Projektelemente) die „Richtlinie Zielgruppen- und Beschäfti­gungsförderung". [MBl. LSA. 2015, 407, ber. 2016, S. 196;]

Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr ent­scheidet die bewilligende Stelle vor dem Hintergrund eines mehrstufigen Aus­wahlverfahrens und auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Wer kann sich am Wettbewerb beteiligen?

Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform, die durch fachliche Qualität und Zuverlässigkeit sowie unter Be­achtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die Eignung für eine sachgerechte und er­folgreiche Projektdurchführung besitzen. Sofern der Antragsteller tariflichen Bestimmungen unterliegt, sind diese einzuhalten.

Welche Zielgruppe und welche Inhalte werden gefördert?

Zielgruppe sind am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen, die mit Hilfe der Förderangebote nach dem SGB II/SGB III nicht mehr erreicht werden können und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der Einglie­derung in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung haben.

Zur Zielgruppe zählen ältere Arbeitslose ab dem vollendeten 50. Lebensjahr, Langzeitarbeitslose, Ar­beitslose mit gesundheitlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen, Arbeitslose mit Migrati­onshintergrund und Flüchtlinge. Vor dem Hintergrund ganz besonderer Vermittlungshemm­nisse und -hürden finden bedarfsorientierte Projekte für Langzeitleistungsbezieher (22 Monate Bezug innerhalb der letzten 24 Monate) sowie Menschen mit psychischen Beein­trächtigungen bei der Projektauswahl besondere Berücksichtigung.

Als arbeitslos gelten Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und die arbeitslos oder arbeitsu­chend gemeldet sind. Bezieher von Arbeitslosengeld nach SGB III können nicht gefördert werden. Die zu fördernden Personen müssen ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.

Die Projekte beinhalten umfassende ganzheitliche Angebote zur Aktivierung, persönlichen Stabilisierung und Qualifizierung sowie nachhaltigen beruflichen Eingliederung.

Für jeden Teilnehmer ist ein individueller Entwicklungsplan zu erstellen. Inhalt des Plans ist es, die Pro­jekt­ziele für den einzelnen Teilnehmer zu vereinbaren, den individuellen Projektverlauf festzulegen und seine Umsetzung zu dokumentieren. In diesem Kontext sind alle im Projektverlauf gewonnenen Erkennt­nisse be­ginnend mit der Potenzialanalyse bis zum Ende der Betreuung festzuhalten und auszuwerten. Die Umset­zung des Plans wird in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und bei Bedarf werden notwendige Änderun­gen vorgenommen.

Art, Umfang und Höhe der Förderung sowie Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 400.000 Euro über einen Zeitraum von 24 Monaten, dies bezogen auf Projekte mit mind. 15 Teilnehmerplät­zen. Indirekte Ausgaben werden mit einem Pauschalsatz von 15 % der direkten Personalausgaben bewilligt und abgerechnet.

Für den Landkreis Stendal steht für die Durchführung des Programms Aktive Eingliederung im Zeitraum 01.01.2020 - 30.06.2022 ein Förder­volu­men von insg. 800.000 Euro zur Verfügung. Aus diesem Budget können zwei Projekte mit jeweils maximal 400.000 Euro für zwei Jahre gefördert werden. Ein Projekt muss dabei eine Kapazität von min­destens 15 Teilnehmerplätzen haben.

Weitere Details zu Art, Umfang und Höhe der Förderung richten sich nach den entsprechenden Regula­rien der o.g. „Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung“. Der Projektbeginn ist frühestens zum 01.01.2020 vorgesehen.

Hinweise zum Verfahren

Die zu fördernden Projekte werden im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens ausgewählt. Für die Teil­nahme am Wettbewerb ist ein tragfähiges Konzept zur Umsetzung der Ziele des Wettbewerbs zu entwickeln.

Der Wettbewerb bildet die Vorstufe zum Antragsverfahren. Bei positiver Entscheidung durch den hierzu Ende August zusammen tretenden sog. Regionalen Arbeitskreises (RAK) zu einem Projekt erfolgt die Auffor­derung zur Antragsabgabe bei der bewilligenden Stelle.

Die Unterlagen zum Einreichen eines Projektvorschlages sind untenstehend verfügbar. Die Unterlagen sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Bewertung der Projektvor­schläge erfolgt nach einem einheitlichen Bewertungsschema, das zusammen mit weiteren Hinweisen zum Bewer­tungsablauf hier eingesehen werden kann.

Die Projektvorschläge sind in zweifacher Ausfertigung bis zum 02.08.2019 um 12:00 Uhr im Amt für Wirtschaftsförderung und Projektmanagement des Landkreises Stendal, Arneburger Straße 24, Haus I, 3. Stock in 39576 Hansestadt Stendal einzureichen.

Der Projektvorschlag ist in doppelter Ausfertigung in einem verschlossenen Briefumschlag mit Hinweis auf den Wettbewerb Aktive Eingliederung einzureichen. Der Projektvorschlag ist zudem auch in digitaler Form bis zum o.g. Stichtag an reko@email.de zu senden.

Später eingehende Projektvorschläge bzw. Nachreichungen können nicht mehr berücksichtigt werden!

Interessierte Träger wenden sich bitte an die Regionale Koordination an der Wirtschaftsförde­rung, die für die Unterstützung von Antragstellern – nach Terminvereinbarung – eine Pro­gramm-Sprechstunde anbietet, zudem die An­tragser­stellung gerne qualifizierend begleitet.

Terminvereinbarung über Frau Kirschke, Tel. 03931 60-7879 oder per E-Mail: reko@email.de.