Ergebnis des Volksentscheides 2005

Gegenstand der Abstimmung:
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte in der 48. Sitzung am 15. Oktober 2004 den Gesetzentwurf des Volksbegehrens "Für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt" nicht angenommen. Demzufolge hatte die Landesregierung einen Volksentscheid herbeizuführen. Als Abstimmungstag bestimmt wurde der 23. Januar 2005.

Die auf dem Stimmzettel zur Abstimmung stehende Frage lautete: Stimmen Sie dem durch Volksbegehren vorgelegten und vom Landtag abgelehnten Entwurf zu einem "Gesetz zur Förderung, Betreuung und Bildung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (KiBeG)" zu?

Der/die Abstimmende hatte die Möglichkeit mit "Ja" bzw. "Nein" zu votieren.

Ergebnis im Landkreis Stendal des Volksentscheids 2005Ja-Stimmen und 25% -"Hürde":
Gemäß § 27 Abs. 1 Volksabstimmungsgesetz (VAbstG) vom 9. August 1995 ist das betreffende Gesetz durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden im Land eine gültige Ja-Stimme abgegeben hat und die Zahl dieser Ja-Stimmen gleichzeitig mindestens ein Viertel der Zahl der Beteiligungsberechtigten ausmacht (25%-"Hürde").

In Sachsen-Anhalt stimmten 60,5 % der Wähler mit "Ja". Da jedoch die Abstimmungsbeteiligung lediglich bei 26,4 % lag, stimmten somit nur 15,9 % der Beteiligungsberechtigten dafür. Die 25 % Hürde wurde nicht erreicht, das Gesetz wurde somit nicht durch Volksentscheid angenommen.

Das Abstimmungsergebnis im Landkreis Stendal verdeutlicht oben stehende Grafik.

Im Anhang können Sie detallierte Stimmbezirkstabellen finden, aus denen Sie das Abstimmungsergebnis für jedes einzelne Abstimmungslokal entnehmen können. Klicken Sie auf das Dateisymbol um diese in einem neuen Fenster anzeigen zu lassen.

 

Datumsbezug: 08.11.2005 Zurück