Rechtslage bei der Genehmigung von Photovoltaik Anlagen

Zur Zeit erreichen den Landkreis Stendal gehäuft Nachfragen zur Genehmigungsbedürftigkeit von Solarenergieanlagen an und auf Gebäuden. Die Veröffentlichungen in Presse und Internet dazu sind oft widersprüchlich oder unvollständig. Das Bauordnungsamt des Landkreises Stendal hat ein Merkblatt erarbeitet, in dem die derzeitige Rechtslage im Bundesland Sachsen-Anhalt verständlich dargelegt wird.

Ist eine Baugenehmigung erforderlich, ist ein entsprechender Bauantrag zu stellen.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Bauantragsformular
  • verbale Baubeschreibung (verwendete Elemente, Halterungen, Befestigungen, Löschwassernachweis usw.)
  • nachvollziehbare Ermittlung der anrechenbaren Bauwerte n. § 6 (2) BauGVO (55 % der Konstruktionskosten, 20 % der Installationskosten Brutto)
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Eintragung der Gebäudemaße / Alternativ Lageplan
  • Belegungsplan - Grundriss / Schnitt- bzw. Teilschnittdarstellung
  • Standsicherheitsnachweis als Nachberechnung bzw. Vergleichsrechnung einschl. Erklärung zum Kriterienkatalog falls erforderlich
  • Ansichten

Die Bauvorlagen sind nach der Bauvorlagenverordnung von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu erstellen.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Bauordnungsamtes zur Verfügung.

Datumsbezug: 09.09.2011 Zurück