Zur Zeit erreichen den Landkreis Stendal gehäuft Nachfragen zur
Genehmigungsbedürftigkeit von Solarenergieanlagen an und auf Gebäuden.
Die Veröffentlichungen in Presse und Internet dazu sind oft
widersprüchlich oder unvollständig. Das Bauordnungsamt des Landkreises
Stendal hat ein Merkblatt erarbeitet, in dem die derzeitige Rechtslage
im Bundesland Sachsen-Anhalt verständlich dargelegt wird.
Ist eine Baugenehmigung erforderlich, ist ein entsprechender Bauantrag zu stellen.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Bauantragsformular
- verbale Baubeschreibung (verwendete Elemente, Halterungen, Befestigungen, Löschwassernachweis usw.)
- nachvollziehbare Ermittlung der anrechenbaren Bauwerte n. § 6 (2) BauGVO (55 % der Konstruktionskosten, 20 % der Installationskosten Brutto)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Eintragung der Gebäudemaße / Alternativ Lageplan
- Belegungsplan - Grundriss / Schnitt- bzw. Teilschnittdarstellung
- Standsicherheitsnachweis als Nachberechnung bzw. Vergleichsrechnung einschl. Erklärung zum Kriterienkatalog falls erforderlich
- Ansichten
Die Bauvorlagen sind nach der Bauvorlagenverordnung von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu erstellen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Bauordnungsamtes zur Verfügung.