Online-Belehrung nach IfSG beim erwerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln

Anmeldung und Belehrung ab sofort möglich

Personen, die erstmalig einen erwerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln aufnehmen, müssen sich nach § 43 Infektionsschutzgesetz einer Belehrung durch das Gesundheitsamt unterziehen.

Diese Belehrung ist ab sofort von montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 21:30 Uhr und samstags von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr online unter https://www.landkreis-stendal.de/de/belehrung-ifsg.html durchführbar. Sie ist in 15 Sprachen verfügbar.

Zur Nutzung des Onlinedienstes ist eine Anmeldung notwendig. Dies erfolgt auf der Seite des Dienste-Anbieters.

Die Anmeldung erfolgt datenschutzkonform und läuft wie folgt:

  • Sie benötigen einen PC, Notebook, Tablet oder ähnliches mit Kamera/Webcam sowie eine stabile Internetverbindung. Halten Sie Ihren Personalausweis und die Möglichkeit der Onlinezahlung bereit (Giropay, Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal).
  • Der Link zur Anmeldung wird auf der Website ab dem 16.09.2021 im Bereich Soziales & Leben verfügbar sein. Die Bezahlung erfolgt während der Anmeldung und ist wie bisher mit 30 € kostenpflichtig.
  • Sie werden an Ihrem Wunschtermin angerufen und per Videochat zur Legitimationsprüfung mit ihrem Personalausweis gebeten. Sie erhalten Ihren Teilnehmercode und werden zur Durchführung der Belehrung auf das Belehrungsportal weitergeleitet. Nach erfolgreicher Belehrung und Absolvieren eines Abschlusstests können Sie ihre Bescheinigung herunterladen.

Bei Minderjährigen muss vorab die Bescheinigung "Erklärung Minderjähriger" ausgefüllt und durch die Erziehungsberechtigten unterschrieben zugesandt (per Scan oder als Foto) werden.

Praktikantinnen und Praktikanten sowie Bundesfreiwilligendienstleistende sind von den Kosten der Belehrung befreit. In diesem Fall ist eine Online-Belehrung nicht möglich. Die Belehrung erfolgt in diesem Fall weiterhin im Gesundheitsamt jeden 3. Donnerstag im Monat um 14 Uhr. Die Anmeldung erfolgt unter 03931 607940. Sollten Sie trotz dessen einen kurzfristigen Termin wünschen, muss die Belehrung kostenpflichtig online absolviert werden.

Der Landkreis Stendal bietet den Teilnehmern zusätzlich die Möglichkeit der Ausstellung eines Nachweisheftes für die fortlaufenden Belehrungen. Das Nachweisheft kann im Gesundheitsamt des Landkreises Stendal erworben werden: Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Um eine telefonische Vereinbarung wird gebeten unter der Rufnummer 03931 607940.