Landkreis erklärt Waldbesetzern die Rechtslage

In der Nähe von Seehausen protestieren Personen gegen den Weiterbau der A14 in Richtung Norden. Um ihrem Protest Nachdruck zu verleihen, haben sie in einem Privatwald „Baumunterkünfte“ errichtet.

Am heutigen Donnerstag, den 06.05.2021 waren Mitarbeiter des Landkreises Stendal unter Leitung des Ersten Beigeordneten, Sebastian Stoll, vor Ort. Sie wurden im Rahmen der Ansprache der „Bewohner“ durch die Polizei technisch unterstützt.

Sebastian Stoll: „Es werden weitere Maßnahmen folgen. Der Landkreis ist nicht bereit, diese Protestaktion zu dulden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Entscheidung zum Bau der A 14 vor Jahrzehnten demokratisch getroffen worden ist und nicht nur die Altmark auf diese wichtige Anbindung seit langer Zeit wartet.“

Die Teilnehmer der Protestaktion wurden zunächst darauf hingewiesen, dass ihren baulichen Maßnahmen das Baurecht entgegensteht. Es handelt sich offensichtlich um bauliche Anlagen, die Unterkunftszwecken dienen. Damit besteht auf der Basis der Landesbauordnung eine Baugenehmigungspflicht. Eine Genehmigung für „Baumunterkünfte“ wird es nicht geben, da sie außerhalb einer Ortslage mitten im Wald, also im sogenannten Außenbereich, liegen. Vor diesem Hintergrund wurde ein mündlicher Baustopp ausgesprochen und eine Beseitigung der Anlagen innerhalb der nächsten fünf Tage verlangt. Die „Bewohner“ wurden außerdem darüber belehrt, dass auf der Grundlage einer nicht vorhandenen Genehmigungsfähigkeit das Ganze letztendlich mit einer Beseitigungsverfügung enden würde, die ggf. auch mit einer Ersatzvornahme durchgesetzt werden könnte.

Ein weiterer Sachverhalt, den es zu berücksichtigen gilt, ist das Zelten oder das Aufstellen von Wohnwagen. Das bedarf der vorherigen Zustimmung des Nutzungsberechtigten. Das ungenehmigte Zelten stellt insofern eine Ordnungswidrigkeit nach Landeswaldgesetz dar. Den Besetzern wurde mitgeteilt, dass der Nutzungsberechtigte der Nutzung durch die „Bewohner“ nicht zugestimmt hat und dass eine Frist von fünf Tagen eingeräumt wird, die Plattformen zu entfernen und den Wald zu verlassen.