Informationen zur neuen Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung

Im Amtsblatt des Landkreises Stendal Nummer 2020-49, erschienen im Generalanzeiger vom 27.12.2020, wurde die ab 2021 neu geltende Abfallentsorgungssatzung sowie die Abfallgebührensatzung veröffentlicht. Ein Kernpunkt der neuen Satzungen ist der Wechsel von der bisherigen Mieterveranlagung auf die Eigentümerveranlagung. Damit wird festgelegt, dass künftig nicht mehr jeder einzelne Mieter einen Gebührenbescheid erhält. Adressat der Bescheide sind künftig die Grundstückseigentümer. Diese sind damit auch zuständig für die Umlegung der Abfallgebühren auf ihre Mieter. Vorteil dieses Verfahrens: Grundstückseigentümer können nun besser den Bedarf an Abfallbehältern in Anzahl und Größe an die tatsächlichen Erfordernisse anpassen. Die vollständige Befüllung der Behälter kann dadurch besser gewährleistet und die Zahl der Behälter reduziert werden, was wiederum zu Kosteneinsparungen beiträgt.

Der kostenfreie Tausch der vorhandenen Behälter kann bis zum 30.09.2021 bei der ALS beantragt werden. Übergangsweise können Grundstückseigentümer die Mieterveranlagung bis längstens 31.12.2021 beibehalten, wenn sie dies bis spätestens 31.03.2021 bei der ALS beantragen. Anträge auf Mieterveranlagung können für die Grundgebühr und die Leerungsgebühr der Restabfallbehälter gestellt werden. Für Grundstückseigentümer, die diese Übergangsregelung in Anspruch nehmen, ist der Tausch der Behälter beim späteren Wechsel zur Eigentümerveranlagung einmalig auch nach dem 30.09.2021, längstens jedoch bis zum 30.09.2022 kostenfrei.

Hinsichtlich der neuen Biotonne ist es möglich, eine Reduzierung des Behältervolumens zu beantragen oder die Eigenkompostierung mitzuteilen. Ein Formular zur Anzeige der Eigenkompostierung kann von der Internetseite des Landkreises Stendal heruntergeladen werden. Dazu kann man im Formularbereich entweder den Fachbereich „Abfallwirtschaft / Bodenschutz“ aufsuchen oder in der Schlagwortsuche den Begriff „Eigenkompostierung“ eingeben.

Darüber hinaus wurde im Kreistag am 10.12.2020 die Kappung der Grundgebühr für Haushaltsgrößen ab 6 Personen beschlossen. Die in diesem Punkt angepassten Satzungen werden in der Kreistagssitzung am 28.01.2021 einer erneuten Beschlussfassung zugeführt.

Rückfragen können gerichtet werden an die Abfallbehörde des Landkreises Stendal (03931 60-7305) oder die ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH (03937 250271). Die in den Diskussionen zu den Satzungen am häufigsten aufgeworfenen Fragen werden auch in einer FAQ-Sammlung auf der Landkreis-Website beantwortet.