Allgemeinverfügung zur Versammlung im Losser Forst

veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 39 vom 06.10.2021

Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 22.06.2021, bestätigt durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts  Magdeburg vom 02.07.2021, wird die Veranstaltung im Losser Forst unter den Schutz des Versammlungsrechts im Sinne des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge des Landes Sachsen-Anhalt (Landesversammlungsgesetz - VersammlG LSA) vom 03.12.2009 (GVBl. LSA S. 558) gestellt.

Im Ergebnis ergeht zur Durchführung der Veranstaltung in Form eines Waldcamps im Losser Forst auf Grund des § 13 Abs. 1 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge eine Allgemeinverfügung des Landkreises Stendal - in voller Länge nachzulesen im Amtsblatt Nr. 39 vom 06.10.2021; beginnend ab Seite 208 im beigefügten pdf-Dokument.