15-Kilometer-Umkreis in Bildern
In Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses und der Zweiten Änderung der 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt hat der Landkreis Stendal per Rechtsverordnung Folgendes geregelt:
"Den Einwohnern des Landkreises Stendal ist ohne Vorliegen eines triftigen Grundes untersagt, sich außerhalb von 15 Kilometern um ihren Wohnort zu bewegen. Der Radius von 15 Kilometer bestimmt sich als Umkreis ab der Grenze der Einheitsgemeinde oder Verbandsgemeinde des Wohnortes der betroffenen Person."
Der vollständige Wortlaut der Rechtsverordnung kann in der Rubrik "Allgemeinverfügungen und Verordnungen" nachgelesen werden.
15 Kilometer Radius in Bildern
Karten für jede Einheits- und Verbandsgemeinde mit Darstellung des 15-Kilometer-Umkreis