Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung
Damit für jedes Kind, das seinen Rechtsanspruch auf einen Kindergarten- oder Hortplatz in Anspruch nehmen möchte, auch ein Platz zur Verfügung steht, ist der Landkreis, konkret das Jugendamt, verpflichtet, regelmäßig eine Kita-Bedarfsplanung aufzustellen.
Die aktuelle, durch den Jugendhilfeausschuss beschlossene Bedarfsplanung gilt für den Zeitraum 2022- 2027.
Eine Anpassung erfolgt auch im Geltungszeitraum, sofern getroffene Prognosen und Planzahlen aus verschiedenen Gründen sich anders entwickeln. Das kann z.B. dann notig werden, wenn h Geburtenzahlen oder Zu-/Wegzüge sich anders entwickeln als prognostiziert.
In der Bedarfsplanung wird auch besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass Kinder mit Handikap auch möglichst wohnortnah betreut werden können. Für die kommunalen und freien Träger ist die Kita-Bedarfsplanung auch das verbindliche "Gerüst" zur Weiterentwicklung der Kapazitäten der Einrichtungen.