Dokumente zur Hilfe bei der Kfz-Zulassung

Hilfetexte Zulassung

Beschreibung Download
Änderung Halterdaten
Befindet sich die Hauptwohnung im Landkreis Stendal und der Umzug erfolgt innerhalb des Landkreises, so muss die Änderung Ihrer Adresse der Kfz-Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I mitgeteilt werden.
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Ausfuhrkennzeichen beantragen
Wer sein Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführt, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen)
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Einverständniserklärung bei Minderjährigen
Erklärung von Eltern oder gesetzlichen Vertretern, dass sie mit der Zulassung eines Fahrzeuges einverstanden sind.
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Einzelgenehmigung für Kleinkrafträder und andere Leichtfahrzeuge und Arbeitsmaschinen
Erteilung einer Einzelgenehmigung für Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, motorisierte Krankenfahrstühle sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h.
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Feinstaubplakette beantragen
Für die Beantragung in der Zulassungsbehörde ist der Fahrzeugschein / eine Herstellerbescheinigung / die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) vorzulegen.
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Historisches Kennzeichen – (Oldtimerkennzeichen H-Zulassung)
Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein (= Erstzulassung) und weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, sowie in einem guten Erhaltungszustand sein.
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Internationaler Zulassungsschein
Ein internationaler Zulassungsschein ist ggf. erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren möchten.
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Kurzzeitkennzeichen
Ein Kurzzeitkennzeichen wird ausschließlich zur Verwendung für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb des Bundesgebietes für ein konkret benanntes Fahrzeug vergeben.
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Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges
Fabrikneue Fahrzeuge, die noch nie zugelassen worden sind, müssen für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden. Mit der Kfz-Anmeldung erhalten Sie die Zulassungspapiere für das Fahrzeug sowie die dazugehörigen Kennzeichen.
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Saisonkennzeichen
Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Mit Nutzung des Saisonkennzeichens entfällt die An- und Abmeldung.
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Standortnachweis
Der Kfz-Zulassungsbehörde wird eine schriftliche Erklärung vorgelegt an welchem Standort sich ein Fahrzeug befindet.
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Technische Änderung eintragen lassen
Als Fahrzeughalter müssen Sie der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde alle eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug, wie Umbauten oder Nachrüstungen, mitteilen.
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Umkennzeichnung nach Diebstahl oder Verlust von Kennzeichenschildern
Falls Ihnen ein oder beide amtliche(s) Kennzeichen gestohlen wurde oder Sie es verloren haben, müssen Sie uns den Diebstahl oder Verlust melden und die Ausstellung von neuen amtlichen Kennzeichen beantragen.
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Umschreibung innerhalb
Umschreibung eines zugelassenen oder abgemeldeten Gebrauchtfahrzeuges mit Stendaler Kennzeichen auf einen anderen Halter.
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Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel
Umschreibung eines zugelassenen oder abgemeldeten Gebrauchtfahrzeuges, welches außerhalb des Landkreises Stendal ehemals zugelassen war.
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Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel
Umschreibung eines zugelassenen Gebrauchtfahrzeuges aus einem anderen Landkreis mit demselben Halter oder derselben Halterin. Die bisher zugeteilte Kennzeichenkombination muss nicht übernommen werden.
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Verlust oder Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil II
Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde anzuzeigen.
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Verlust Zulassungsbescheinigung
Ist Ihnen der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen oder gar gestohlen worden, ist dieses der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
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Vorführung von Fahrzeugen
Liste von Vorgängen, bei denen das Fahrzeug in der Zulassungsstelle vorgeführt werden muss.
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Wiederzulassung ohne Halterwechsel
Das Fahrzeug war außer Betrieb gesetzt und wird wieder auf denselben Fahrzeughalter / dieselbe Fahrzeughalterin zugelassen.
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Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Inland
Es soll ein Gebrauchtfahrzeug zugelassen werden, dass in Deutschland (über 7 Jahre abgemeldet), aus einem Staat der Europäischen Union (EU) oder einem Nicht-EU-Mitgliedstaat erworben wurde.
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