Kontakt
39554 Hansestadt Stendal
Hospitalstraße 1-2
39576 Hansestadt Stendal
Tel.: +49 3931 60-6
Fax: +49 3931 213060
Bald ist es wieder soweit! Das 2. Schulhalbjahr hat begonnen und es wird Zeit, sich Gedanken zu machen über die schönste Jahreszeit: Sommerferien!
Auf diesen Webseiten haben wir die Ferien- Angebote verschiedener Veranstalter zusammengetragen. Schaut unter dem Link > auf Reisen < die Übersicht einfach mal durch - vielleicht findet ihr eine interessante Freizeit, an der ihr teilnehmen möchtet.
Mit einem > Klick < auf die jeweilige Freizeit in der Tabelle erfahrt ihr m e h r .
Wer nicht verreisen möchte, kann die Freizeithäuser und Jugendclubs vor Ort nutzen, die sich für die Ferien so einiges für euch ausgedacht haben. Diese sind unter dem Link > Freizeithäuser < zu finden:
Viel Spaß, gute Erholung und tolle Erlebnisse wünscht Euer Jugendamt!
Liebe Eltern,
Anmeldungen und Rückfragen
zu den folgenden Freizeiten und Veranstaltungen richten Sie bitte direkt an den
jeweiligen Veranstalter. Dieser ist für die Organisation und Durchführung
verantwortlich. Das Jugendamt beim Landkreis Stendal kann nur bedingt Auskünfte
über Details oder die Belegung geben. Bei Veranstaltern mit eigener Website
klicken Sie einfach die Adresse an, um ausführlichere Informationen zu erhalten
oder zu buchen.
Finanzierung
Für Familien, die den Teilnehmerbeitrag für ihre Kinder nicht aufbringen können,
kann dieser auf Antrag vom Jugendamt übernommen werden. Die Übernahme erfolgt
gemäß Punkt 6 der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz nur für
Ferienfreizeiten, die von Vereinen, Jugendgruppen, Wohlfahrtsverbänden, anderen
freien Trägern der Jugendhilfe sowie den Kommunen, angeboten werden. Dazu
gehören alle Angebote dieser Ferienbörse. Für Ferienfreizeiten kommerzieller
Anbieter erfolgt keine Übernahme.
Die Übernahme kann alle zwei Jahre einmal je Kind gewährt werden. Sie ist vom
Familieneinkommen abhängig und kann bis zu 250 EUR betragen. Der Antrag ist so
zeitig wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Beginn der Maßnahme beim
Jugendamt zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme besteht nicht.
(Information und Beratung in Zimmer 214 oder unter Telefon: 03931 60-7220)
Benachteiligte Familien, die die vorgenannte Förderung nicht in Anspruch nehmen können, haben die Möglichkeit, über das Förderprogramm >Bildung und Teilhabe< einen Zuschuss zu beantragen.
- Empfänger von Sozialhilfe, Wohngeld und Kindergeldzuschlag --> im Sozialamt
- Empfänger von ALG II --> beim Jobcenter
Ihr Kreisjugendamt