Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche in den Ferien 2013

Sonne

Hallo Ihr Mädchen und Jungen im Landkreis Stendal 

Bald ist es wieder soweit! Das 2. Schulhalbjahr hat begonnen und es wird Zeit, sich Gedanken zu machen über die schönste Jahreszeit: Sommerferien!
Auf diesen Webseiten haben wir die Ferien- Angebote verschiedener Veranstalter zusammengetragen. Schaut unter dem Link > auf Reisen < die Übersicht einfach mal durch - vielleicht findet ihr eine interessante Freizeit, an der ihr teilnehmen möchtet. 
Mit einem > Klick < auf die jeweilige Freizeit in der Tabelle erfahrt ihr  m e h r .

Wer nicht verreisen möchte, kann die Freizeithäuser und Jugendclubs vor Ort nutzen, die sich für die Ferien so einiges für euch ausgedacht haben. Diese sind unter dem Link > Freizeithäuser < zu finden:


Viel Spaß, gute Erholung und tolle Erlebnisse wünscht Euer Jugendamt! 

Liebe Eltern,
 
Anmeldungen und Rückfragen zu den folgenden Freizeiten und Veranstaltungen richten Sie bitte direkt an den jeweiligen Veranstalter. Dieser ist für die Organisation und Durchführung verantwortlich. Das Jugendamt beim Landkreis Stendal kann nur bedingt Auskünfte über Details oder die Belegung geben. Bei Veranstaltern mit eigener Website klicken Sie einfach die Adresse an, um ausführlichere Informationen zu erhalten oder zu buchen.
 
Finanzierung

Für Familien, die den Teilnehmerbeitrag für ihre Kinder nicht aufbringen können, kann dieser auf Antrag vom Jugendamt übernommen werden. Die Übernahme erfolgt gemäß Punkt 6 der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz nur für Ferienfreizeiten, die von Vereinen, Jugendgruppen, Wohlfahrtsverbänden, anderen freien Trägern der Jugendhilfe sowie den Kommunen, angeboten werden. Dazu gehören alle Angebote dieser Ferienbörse. Für Ferienfreizeiten kommerzieller Anbieter erfolgt keine Übernahme.

Die Übernahme kann alle zwei Jahre einmal je Kind gewährt werden. Sie ist vom Familieneinkommen abhängig und kann bis zu 250 EUR betragen. Der Antrag ist so zeitig wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Beginn der Maßnahme beim Jugendamt zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme besteht nicht. (Information und Beratung in Zimmer 214 oder unter Telefon: 03931 60-7220)

Benachteiligte Familien, die die vorgenannte Förderung nicht in Anspruch nehmen können, haben die Möglichkeit, über das Förderprogramm >Bildung und Teilhabe< einen Zuschuss zu beantragen. 
- Empfänger von Sozialhilfe, Wohngeld und Kindergeldzuschlag --> im Sozialamt
- Empfänger von ALG II --> beim Jobcenter 

Ihr Kreisjugendamt

 

Datumsbezug: 07.02.2013 Zurück