Zuwendungen im Rahmen der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung

Mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (VO (EG)651/2014 vom 17. Juni 2014) hat die EU-Kommission zahlreiche Beihilfearten unter bestimmten Bedingungen von der Anmeldepflicht freigestellt. Die Verordnung geht davon aus, dass bestimmte Gruppen von Beihilfen nicht zu einer übermäßigen Verfälschung des Wettbewerbs im Binnenmarkt führen.

Im Rahmen dieser Verordnung gewährte Beihilfen müssen lediglich mithilfe eines einfachen SANI-Formulars innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der Beihilfegewährung bzw. nach Inkrafttreten der Beihilferegelung elektronisch angezeigt werden. Es muss also nicht erst auf eine Genehmigung gewartet werden. Die Beihilferegelung, im Falle von Zuwendungen die zugrundeliegende Richtlinie oder der Zuwendungsbescheid, sind im Internet zu veröffentlichen.