Genehmigungen im öffentlichen Personennahverkehr - Bericht gemäß §18 PBefG
Für die Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr ist nach dem Personenbeförderungsgesetz eine Genehmigung erforderlich.
Ein Verzeichnis der Genehmigungen, die für Verkehrsdienste im Landkreis Stendal erteilt wurden, ist hier einzusehen.
Die Genehmigungen werden auf Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer neu erteilt. Unternehmen, die interessiert sind, die Verkehrsdienste eigenwirtschaftlich (ohne Entgelt) zu erbringen, können einen Genehmigungsantrag spätestens 12 Monate von Beginn des beantragten Geltungszeitraums stellen.
ÖPNV-Genehmigungen 2016
99 KBInformation über Genehmigungen im öffentlichen Personennahverkehr für das Jahr 2016
ÖPNV-Genehmigungen 2015
43 KBInformation über Genehmigungen im öffentlichen Personennahverkehr für das Jahr 2015
ÖPNV-Genehmigungen 2014
43 KBInformation über Genehmigungen im öffentlichen Personennahverkehr für das Jahr 2014