Corona Tagesbotschaft

19. Mai

Corona-Tagesbotschaft  19. Mai. Landkreis Stendal. Aus der Altmark im nördlichen Sachsen-Anhalt.

Keine Fälle

Am heutigen 19. Mai ist die Botschaft eine Frohe, 99 getestete Corona-Fälle sind genesen. Eine Person ist im kritischen Zustand und wird in einem Berliner Krankenhaus versorgt. Sechs Todesfälle beklagt der Landkreis seit dem ersten Bekanntwerden von Infizierungen in der Altmark. Insgesamt waren bis zum jetzigen Zeitpunkt 106 Fälle Corona-positiv.

Am 20. Mai werden 18 Personen aus der Quarantäne entlassen.

Im Klartext heißt es dann: Null Personen in Quarantäne. Null Personen aktuell positiv getestet.

Verhinderung von Neuinfektionen

Eine neue Ansteck-Welle kann durch einreisende Personen ausgelöst werden. Einreisende sind Rückkehrer oder Saisonkräfte. Der Landkreis legt besonderes Augenmerk auf den Aspekt der Gefahr und setzt Einreisende für 14 Tage unter Quarantäne.

Als Rückkehrer gelten Personen, die aus Urlaubsgebieten zurückkommen dürfen oder von einem Auslandsaufenthalt heimkehren. Die Personen werden in der angeordneten Quarantänezeit vom Gesundheitsamt betreut.

Saisonkräfte sind Erntehelfer (Spargelernte, Erdbeerernte), Montagearbeiter oder saisonales Personal aus der Tourismusbranche. Hier wird eine eingeschränkte Quarantänezeit von 14 Tagen angeordnet. Die Arbeit kann ausgeübt werden, Freizeit darf nur in der Unterkunft verbracht werden. Für die Versorgung in der Unterkunft trägt der Arbeitgeber während dieser Zeit sorge. Laut Angaben des Gesundheitsamtes klappt das hervorragend: „Unsere Arbeitgeber sind in hohem Maße fürsorglich, Meldungen über Einreisende und Rückkehrer kommen zuverlässig bei uns an. Die Unternehmen lassen sich beraten und wollen nichts falsch machen.“  so die Amtsärztin Dr. Iris Schubert heute.

Einreisende sind verpflichtet sich vor der Einreise in den Landkreis Stendal zu melden unter gesundheitsamt@landkreis-stendal.de  So können alle Schritte durch das Gesundheitsamt eingeleitet werden.

Quarantäne in Zahlen

907 Kontaktpersonen und Einreisende im Landkreis Stendal wurden in der Zeit vom 13. März bis 19. Mai in Quarantäne gesetzt und betreut, 107 davon sind Saisonkräfte. In der Quarantäne-Zeit wird die Befindlichkeit täglich abgefragt, der Verbleib zu Hause überprüft und die Kontaktpersonen werden ermittelt und kontaktiert.

Eine erfolgreiche Strategie, denn am 20. Mai verlassen restliche 18 Personen die Quarantäne-Zeit. Neue Fälle sind bisher nicht bekannt.

Gastronomie Öffnungen

Stand Mittag 19. Mai: von 25 Anträgen für eine Öffnung vor dem 22. Mai, sind 15 genehmigt. Ein Antrag wurde abgelehnt, drei sind zurückgezogen worden und sechs werden noch bearbeitet.

Der Antrag und Hinweise ist auf der Internetseite des Landkreises Stendal hinterlegt.

Vorbereitet auf Himmelfahrt

Landrat Patrick Puhlmann ist guter Dinge: „Wir vertrauen auf die Selbstfürsorge der Menschen. Wir werden überall im Landkreis unterwegs sein und stichprobenartig Kontrollen machen. Wir wollen niemanden den Feiertag verderben, aber wir müssen nur sicherstellen, dass wir bei Corona nicht nächste Woche von vorne anfangen. Wenn Sie mit bis zu fünf Personen oder mit der Familie unterwegs sind, machen Sie in der Regel alles richtig. Bitte vermeiden Sie auch am Himmelfahrtstag Gruppen mit mehr als fünf Personen.“

Hinweis: Gruppen mit mehr als fünf Personen, die nicht aus einem Haushalt kommen sind nach Eindämmungsverordnung weiterhin verboten.

Öffnung Kitas, Kindertageseinrichtungen

Der Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung wird in vier Stufen erfolgen.

  1. die Notbetreuung
  2. eine erweiterte Notbetreuung
  3. einen eingeschränkten Regelbetrieb
  4. die Rückkehr zum Normalbetrieb.
     

Zurzeit befinden wir uns in der Phase 2, der „erweiterten Notbetreuung“. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat in einer Pressemitteilung vom 18.Mai mitgeteilt, dass nach Pfingsten Kinderkrippen, Kitas und Horte besucht werden können. Mit diesem Schritt wird die dritte Phase, der eingeschränkte Regelbetrieb, in Sachsen-Anhalt eingeleitet. Dieser Übergang wird von Hygiene- und Abstandskonzepten begleitet.

Sechste Eindämmungsverordnung angekündigt

Die Landesregierung kündigte umfassende Lockerungen im Zuge der sechsten Eindämmungsverordnung an. Diese soll am 28. Mai in Kraft treten. Eine entsprechende Verordnung folgt, laut einer heutigen Pressemitteilung. Nach ersten Angaben erwarten uns Lockerungen und Öffnungserlaubnisse zum Beispiel für:

  • touristisches Reisen nach Sachsen-Anhalt für Inlandstouristen
  • Schankwirtschaften, Fitnessstudios, Reitschulen, Tanzschulen, Freizeitparks..
  • Sportstätten
  • Wellnessbereiche in Beherbergungsbetrieben
  • Ausflugsschifffahrt
  • Veranstaltungen