Allgemeine Funktion der Behindertenbeauftragten

Das Behindertengleichstellungsgesetz ist Grundlage für die Berufung des Beauftragten. Dort sind unter anderem auch seine Aufgaben und Möglichkeiten tätig zu werden geregelt.

Die Behindertenbeauftragte des Landkreises Stendal

  • ist direkte Ansprechpartnerin für alle Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen.
  • ist Bindeglied zwischen Menschen mit Behinderungen und Verwaltung. Ihre unabhängige Position ermöglicht es ihr, ressortübergreifend als Mittler zwischen Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfeverbänden, Politik und öffentlicher Verwaltung zu agieren.
  • nimmt Aufgaben zur Wahrung und Förderung der Belange der Menschen mit Behinderung im Rahmen der Zuständigkeiten wahr.
  • zeigt die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung auf, benennt sie und kümmert sich um Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung

Diese Aufgaben ergeben sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Kontaktadressen und Links zu verschiedenen Behindertenvertretungen:

Landesbehindertenbeirat  ( www.behindertenbeauftragter.sachsen-anhalt.de )

Allgemeiner Behindertenverband sachsen- Anhalt e. V. ( www.abisa.de )

Blinden u. Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt (info@bsvsa.org )

Beratungsstelle für Hörbehinderte ( bst.f.hoerbe.sdl@t-online.de )