Gesetzliche Grundlage Endlager

Standortauswahlgesetz - StandAG
(Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle)

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz trat am 05. Mai 2017 in Kraft. 

Ziel des Standortauswahlverfahrens ist, in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren für die im Inland verursachten, insbesondere hoch radioaktiven Abfälle den Standort für eine Anlage zur Endlagerung in der Bundesrepublik Deutschland zu finden. Der zu findende Standort soll die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleisten. Bis zum Jahr 2031 soll das Standortauswahlverfahren abgeschlossen sein.

>ausführlicher Gesetzestext (Internetseite Bundesamt für Justiz und Verbraucherschutz)

 

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Beschreibung Download
Infobroschüre: Was sollten Kommunen wissen
Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle - Informationen des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH, April 2022
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Zusammenfassung Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG
In diesem Zwischenbericht sind die Ergebnisse der ersten Untersuchung zu möglichen Endlager-Gebieten dargestellt.
1.81 MB
Standortauswahlverfahren
Ablaufplanung bis hin zur Standortentscheidung (Gesamtzeitplanung)
0.45 MB