Genehmigungen im öffentlichen Personennahverkehr - Bericht gemäß §18 PBefG

Für die Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr ist nach dem Personenbeförderungsgesetz eine Genehmigung erforderlich.

Ein Verzeichnis der Genehmigungen, die für Verkehrsdienste im Landkreis Stendal erteilt wurden, ist hier einzusehen.

Die Genehmigungen werden auf Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer neu erteilt. Unternehmen, die interessiert sind, die Verkehrsdienste eigenwirtschaftlich (ohne Entgelt) zu erbringen, können einen Genehmigungsantrag spätestens 12 Monate von Beginn des beantragten Geltungszeitraums stellen.