Ansiedlung von Dienstleistungsunternehmen im Landkreis Stendal

Europäischen Unternehmen, die eine Dienstleistungstätigkeit im Landkreis Stendal aufnehmen wollen, stehen seit 2010 zwei Verfahrenswege zur Verfügung ihr Vorhaben zu klären und die notwendigen Verwaltungsvorgänge abzuwickeln.

1. Der traditionelle Weg

Der Antragsteller wendet sich persönlich, per Briefpost, Fax oder Telefon an die zuständige Stelle der Kreisverwaltung. Welcher Fachbereich für sein Vorhaben zuständig ist, lässt sich mit dem Zuständigkeitsfinder für Verwaltungsleistungen auf dieser Website ermitteln. Dort werden die Kontaktdaten angezeigt, inhaltliche und rechtliche Ausführungen zum Vorhaben gemacht und Formulare zur Verfügung gestellt.

Rechtsverbindliche Vorgänge, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, können nur auf dem Postweg oder durch persönliches Erscheinen abgewickelt werden. Eine unverbindliche Kommunikation zwischen Antragsteller und zuständiger Stelle kann auch über normale eMail erfolgen. Die hier ausgetauschen Informationen tragen jedoch lediglich informellen Charakter, da eine Übertragung zwischen den Teilnehmern unverschlüsselt und unsigniert erfolgt.

2. Der vollelektronische Weg

Dieser Zugangsweg wird mit Stand 01.01.2010 lediglich für Vorgänge eröffnet, die mit den Bestimmungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Einklang stehen. Die EU-DLR erfasst viele Vorhaben, die mit der Aufnahme und der Ausübung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit zusammenhängen. Ob ein Vorgang richtlinienkonform ist oder nicht, kann in den Dokumenten der Europäischen Union nachgelesen oder im Zuge der Vorhabensklärung beim "Einheitlichen Ansprechpartner" geprüft werden.

Alle Schritte, von der Vorhabensklärung bis zur rechtsverbindlichen Zustellung der Bescheide, werden voll elektronisch über das Internet abgewickelt. Unternehmen, die diesen Verfahrensweg beschreiten wollen, müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur und die damit im Zusammenhang stehende technische Infrastruktur verfügen.

Sämtliche Dokumente und Unterlagen (Anträge, Nachweise, Verträge, Gutachten etc.) müssen in diesem Fall in Dateiform vorliegen. Die Übergabe an die zuständige Stelle erfolgt über das Hochladen in ein Internetportal. Nutzer dieses Portals müssen sich registrieren und bei allen Vorgängen mit Hilfe ihrer Signaturkarte authentifizieren. Die Dokumente werden im persönlichen Bereich des Nutzers verschlüsselt und signiert abgelegt.

Die gesamte Kommunikation mit der zuständigen Verwaltung erfolgt gleichfalls auf diesem Wege verschlüsselt und signiert. Die elektronische Signatur erfüllt hierbei alle Erfordernisse einer eigenhändigen Unterschrift. Auch die Übergabe der Bescheide und ähnlicher Dokumente an den Antragsteller erfolgt über den persönlichen Portalbereich des Nutzers. In seinem persönlichen Bereich kann sich der Antragsteller auch über den Verfahrensfortschritt informieren. Sichtbar ist hier ebenfalls, welche weiteren Behörden im Zuge der Bearbeitung beteiligt werden.

Weitere Hinweise zur Registrierung, Authentifizierung und Bedienung des Systems finden interessierte Unternehmen direkt in den Hilfetexten des Portals.

Aufruf des Dienstleistungsportals Sachsen-Anhalt
("Einheitlicher Ansprechpartner")